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Erstellung von Gutachten und Beratung

Für Wen?

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Gutachten im Auftrag von
- Gerichten
- Schiedsgerichten
- Versicherungen
- Wirtschaftsprüfern
- IT-Anwendern
- IT-Herstellern
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Wofür?

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Die Gutachten dienen zur
- Schadens- und Wertermittlung
- Fertigstellungsbescheinigung
- Bewertung von Anwendungssystemen und IT-Dienstleistungen
- Auswertung von Angeboten
- Testatsvorbereitung
- Abnahme von Anwendungssystemen
- Qualitätssicherung
- Feststellung der Erfüllung von Vorschriften (z.B. GoBS) und Vorgaben (z.B.
Pflichtenheft)
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Was?

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Begutachtet werden:
- IT-Systeme im kaufmännischen und administrativen Bereich
- Pflichtenhefte und technische Konzepte
- Aufbau- und Ablauforganisation
- Internes Kontrollsystem (IKS)
- Katastrophen- und Notfallpläne
- Projektmanagement und -leitung
- Einsatz von Methoden und Standards in Projekten
- Aufwandsschätzungen und Planungen
- Anwendungen, deren Entwurf und Realisierung sowie deren Bedienbarkeit
- Qualitätsmanagement
- Datensicherheit, Datenarchivierung und Datenschutz
- Entwicklungs-, Test- und Freigabeverfahren
- Dokumentation / Handbücher
- Vorbeugende Maßnahmen gegen Computerkriminalität
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Was sonst noch?

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Zusätzliches Angebot:
- Beweissicherung
- IT-Revision
- Managementberatung und Coaching
- Wirtschaftlichkeitsanalysen von Projekten
- Beratung und Qualitätssicherung im Rahmen der Konzeption, Realisierung und Einführung
von Anwendungssystemen
- Schadensbegrenzung, Schlichtung, Sanierung und Erarbeitung von Lösungsansätzen bei
Projektkrisen
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Mitgliedschaften
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(c) 1996-2007 Sixta Zerlauth
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